KTG-Versicherung: Rückzahlungsverpflichtung bei BU-Leistung (OLG Köln)

Der VN verweigerte die Rückzahlung seiner erhaltenen KTG-Zahlungen aufgrund eingetretener und erhaltener BU-Leistungen, mit der Begründung, dass dem KTG-VR der BU-Eintritt bereits bekannt war und dennoch KTG-Leistungen erfolgten.

Nach Ansicht des OLG hat der VR trotzdem das Recht der Rückforderung, da die vertraglichen Vereinbarungen die Beendigung der KTG-Leistung im Falle einer eingetretenen BU eindeutig vorsehen.
Der VN wurde vom OLG zur Rückzahlung der erhaltenen Leistungen verurteilt!

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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