Nach MBKT 94 § 15a ist die Versicherungsfähigkeit bei Selbstständigen grundsätzlich abhängig von der Erzielung regelmäßiger Einkünfte.
Diese Voraussetzungen fallen nicht schon dann weg, wenn der Versicherungsnehmer (VN) einen Berufswechsel anstrebt und vorübergehend keine Einkünfte erzielt. Es genügt, dass die neue Tätigkeit ernsthafte Aussichten auf Erfolg und Wiedererlangung von Einkünften hat.
Der VN hatte beim Bundesgerichtshof Erfolg, der Versicherer hatte ihn zu Unrecht ausgesteuert .
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/49) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit Rudi und Susanne Lehnert, zumindest telefonisch, abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Diese Voraussetzungen fallen nicht schon dann weg, wenn der Versicherungsnehmer (VN) einen Berufswechsel anstrebt und vorübergehend keine Einkünfte erzielt. Es genügt, dass die neue Tätigkeit ernsthafte Aussichten auf Erfolg und Wiedererlangung von Einkünften hat.
Der VN hatte beim Bundesgerichtshof Erfolg, der Versicherer hatte ihn zu Unrecht ausgesteuert .
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Autor(en): versicherungsmagazin.de