Krankenversicherung: Wechsel von PKV in GKV wegen Scheidung?

Ist ein Kind seit seiner Geburt in der privaten Krankenversicherung (PKV), so muss es bei Scheidung nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln, auch wenn das Aufenthaltsrecht nach Scheidung beim gesetzlich versicherten Elternteil liegt.

Der unterhaltspflichtige Elternteil hat Beiträge zur PKV weiterhin im Rahmen des Unterhalts zu zahlen und kann nicht auf die bestehende Möglichkeit der Familienversicherung verweisen.

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied hier zu Gunsten der Kläger.


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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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