Gibt der Versicherungsnehmer (VN) im Antrag "HWS-Syndrom - keine Behandlung erforderlich" an, obwohl er an einem chronischen Cervicalsyndrom und an Osteochondrose leidet, gegen die er physikalische Therapien bekommen hat, liegt eine vorvertragliche Anzeigenpflichtsverletzung vor.
Selbst wenn ein ärztliches Attest nachweist, dass die Untersuchung keine von der Norm abweichenden Befunde ergeben hat. Der Versicherer wird wegen der bagatellisierenden Angaben des VN und dessen Arztes von seiner Leistungspflicht, wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, befreit.
Eine Klage des VN wurde vom Landgericht Köln in zweiter Instanz zurückgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/47) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Selbst wenn ein ärztliches Attest nachweist, dass die Untersuchung keine von der Norm abweichenden Befunde ergeben hat. Der Versicherer wird wegen der bagatellisierenden Angaben des VN und dessen Arztes von seiner Leistungspflicht, wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, befreit.
Eine Klage des VN wurde vom Landgericht Köln in zweiter Instanz zurückgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/47) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert