Krankenversicherung: Teure Behandlungen müssen gezahlt werden

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Ältere Krankenversicherungsbedingungen enthalten meist noch mehr Leistungsumfang als die neuesten, denn in älteren Vertragsbedingungen wurde nur nach der medizinischen Notwendigkeit reguliert und somit auch teure Spezialbehandlungen erfasst.

Ändert der Versicherer nun später seine Musterbedingungen ab, so hat jeder Altkunde das Recht auf seine ursprünglichen Bedingungen.

Stimmt der Versicherungsnehmer per Unterschrift den neuen Bedingungen zu, verliert er seine vorherigen Vertragsrechte.

Der Bundesgerichtshof trug mit dieser Entscheidung zur Verbraucherfreundlichkeit immens bei.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/49) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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