Der Krankentagegeldanspruch wird nicht bereits in Frage gestellt, wenn der VN gelegentlich noch das Büro seines Betriebes aufsucht, um seiner Assistentin Diktate über das ruhende Geschäft zu überbringen.
Ein Verstoß des VN gegen die Verpflichtung, wöchentlich seine Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Atteste nachzuweisen, macht den VR dann nicht leistungsfrei, wenn er bisher unregelmäßige Atteste geduldet, kommentarlos reguliert und somit den Vertrauensbestand des VN nicht wieder ausgeräumt hat.
Das Gericht erkannte die Leistungspflicht des Versicherers an!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/42) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Ein Verstoß des VN gegen die Verpflichtung, wöchentlich seine Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Atteste nachzuweisen, macht den VR dann nicht leistungsfrei, wenn er bisher unregelmäßige Atteste geduldet, kommentarlos reguliert und somit den Vertrauensbestand des VN nicht wieder ausgeräumt hat.
Das Gericht erkannte die Leistungspflicht des Versicherers an!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/42) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert