Der Krankentagegeldanspruch wird nicht schon in Frage gestellt, wenn der Versicherungsnehmer (VN) gelegentlich noch das Büro seines Betriebes aufsucht, um seiner Sekretärin Diktate über das ruhende Geschäft zu überbringen.
Ein Verstoß des VN gegen die Verpflichtung, wöchentlich seine Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Atteste nachzuweisen, macht den Versicherer (VR) dann nicht leistungsfrei, wenn er bisher unregelmäßige Atteste geduldet, kommentarlos reguliert und somit den Vertrauensbestand des VN nicht wieder ausgeräumt hat.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkannte die Leistungspflicht des VR an.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/47) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Ein Verstoß des VN gegen die Verpflichtung, wöchentlich seine Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Atteste nachzuweisen, macht den Versicherer (VR) dann nicht leistungsfrei, wenn er bisher unregelmäßige Atteste geduldet, kommentarlos reguliert und somit den Vertrauensbestand des VN nicht wieder ausgeräumt hat.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkannte die Leistungspflicht des VR an.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/47) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert