In der Krankentagegeldversicherung darf der Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden. In diesem speziellen Fall nahm ein angeblich arbeitsunfähiger, selbstständiger Malermeister einen Auftrag an.
Um ein Angebot zu erstellen, nahme er einen Außentermin wahr. Dies stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund für den VR dar. Derartige Feststellungen dürfen auch durch einen vom VR bestellten Detektiv verwertet werden, aber nur dann, wenn der Ermittler nicht selbst den VN zum unlauteren Tätigwerden verleitet hat.
Die Klage des VN wurde vom OLG als nicht begründet abgewiesen!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/01) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Um ein Angebot zu erstellen, nahme er einen Außentermin wahr. Dies stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund für den VR dar. Derartige Feststellungen dürfen auch durch einen vom VR bestellten Detektiv verwertet werden, aber nur dann, wenn der Ermittler nicht selbst den VN zum unlauteren Tätigwerden verleitet hat.
Die Klage des VN wurde vom OLG als nicht begründet abgewiesen!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/01) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert