Krankenversicherung: Freie Klinikwahl in der privaten Krankenversicherung

Wenn eine Heilbehandlung medizinisch notwenidg ist, muss die private Krankenversicherung für die entstehenden Klinikkosten aufkommen, auch wenn die Kosten einer Privatklinik stark von denen eines öffentlichen Krankenhauses abweichen.

Der Versicherungsnehmer hat nach den Versicherungs-Bedingungen der privaten Krankenversicherung das Recht auf eine freie uneingeschränkte Klinikwahl.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage des Versicherers in letzter Instanz ab.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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