Wenn eine Heilbehandlung medizinisch notwenidg ist, muss die private Krankenversicherung für die entstehenden Klinikkosten aufkommen, auch wenn die Kosten einer Privatklinik stark von denen eines öffentlichen Krankenhauses abweichen.
Der Versicherungsnehmer hat nach den Versicherungs-Bedingungen der privaten Krankenversicherung das Recht auf eine freie uneingeschränkte Klinikwahl.
Der Bundesgerichtshof wies die Klage des Versicherers in letzter Instanz ab.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/32) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der Versicherungsnehmer hat nach den Versicherungs-Bedingungen der privaten Krankenversicherung das Recht auf eine freie uneingeschränkte Klinikwahl.
Der Bundesgerichtshof wies die Klage des Versicherers in letzter Instanz ab.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/32) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert