Krankenversicherung: Begriff des niedergelassenen Arztes - LG Berlin

Ein Arzt zählt in den Bestimmungen der Krankenversicherung nur dann als niedergelassen, wenn er selbst eine eigene Praxis vor Ort betreibt. Ein Arzt der nur Hausbesuche oder Urlaubsvertretungen macht, zählt für den VR nicht als niedergelassener Arzt und wird daher ausgeschlossen.

Das LG Berlin bestätigte nach der eindeutig geschilderten Sachlage die Ansichten des VR!

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Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeit der Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.


Autor(en): Susanne Niemann

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