Kann der Versicherungsnehmer (VN) dem Gericht substantiiert vortragen, dass er den Agenten des Versicherers (VR) ausreichend und ausführlich über seinen Gesundheitszustand bei Antragsstellung informiert hat, so liegt keine Verletzung der Anzeigeobliegenheiten des VN vor.
Der Nachweis einer genauen medizinischen Schilderung der exakten Krankheitsbilder gegenüber dem Agenten kann vom VN nicht verlangt werden. Der VR kann sich, aufgrund fehlender Beweise, nicht aus dem Versicherungsvertrag befreien.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass der VR die Krankenversicherung des VN weiterführen muss.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/51) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der Nachweis einer genauen medizinischen Schilderung der exakten Krankheitsbilder gegenüber dem Agenten kann vom VN nicht verlangt werden. Der VR kann sich, aufgrund fehlender Beweise, nicht aus dem Versicherungsvertrag befreien.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass der VR die Krankenversicherung des VN weiterführen muss.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/51) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert