Krankenversicherung: Anzeigeobliegenheit des VN

Kann der Versicherungsnehmer (VN) dem Gericht substantiiert vortragen, dass er den Agenten des Versicherers (VR) ausreichend und ausführlich über seinen Gesundheitszustand bei Antragsstellung informiert hat, so liegt keine Verletzung der Anzeigeobliegenheiten des VN vor.

Der Nachweis einer genauen medizinischen Schilderung der exakten Krankheitsbilder gegenüber dem Agenten kann vom VN nicht verlangt werden. Der VR kann sich, aufgrund fehlender Beweise, nicht aus dem Versicherungsvertrag befreien.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der VR die Krankenversicherung des VN weiterführen muss.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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