Krankenversicherung: Alte Vertragsbedingungen gelten grundsätzlich weiter!

Ältere Bedingungen in der Krankenversicherung umfassen meist einen größeren Leistungsumfang als neuere. So zählt beispielsweise nach älteren Vertragsregeln nur die medizinische Notwendigkeit, die unter anderem teure Spezialbehandlungen einschließt. Auch wenn der Versicherer im Laufe der Zeit diese Musterbedingungen abändert, darf sich der Versicherungsnehmer nach Meinung des Bundesgerichtshofes trotzdem auf die alten Klauseln berufen. Stimmt er allerdings per Unterschrift den neuen Bedingungen zu, verliert er seine vorherigen Vertragsrechte.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserenVersicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon:0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1.Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

Alle Recht News