Krankentagegeldversicherung: Zahlung auch bei AU durch Mobbing?

Aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz musste ein Angestellter im Krankenhaus behandelt werden. Sein Krankentagegeld-Versicherer (KTG-VR) lehnte die Leistungen ab, da eine allgemeine AU nicht vorläge, sondern sich diese nur auf seinen Arbeitsplatz bezöge.


Nach Ansicht des Gerichts, wird in den Versicherungsbedingungen nicht zwischen Arten einer AU unterschieden, die Leistung hat zu erfolgen, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer medizinisch notwendigen Behandlung krankgeschrieben ist.

Das Oberlandesgericht Celle verurteilte den VR zur KTG-Zahlung.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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