Krankentagegeld: Vereinbarung gleichbleibender Prämie (OLG Karlsruhe)


Stimmt der VN einer Vereinbarung über die gleichbleibende Höhe der Prämien zu, so ist dies kein unerlaubtes Rechtsgeschäft seitens des VR.

Insofern besteht kein Klagegrund des VN, da der VR nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen hat.
Der Antrag des VN wegen arglistiger Täuschung durch den VR wurde zurückgewiesen!

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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