Die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorliegender Berufsunfähigkeit (BU) braucht eine ärztliche Prognose, die den Befund der Berufsunfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" feststellt.
Diese Feststellung kann nicht auf Grund einer nachträglichen Untersuchung oder Begutachtung für die Vergangenheit getroffen werden.
Jedoch ist jeder ärztliche Befund ausreichend, der ähnlich zu deutende Prognosen enthält, die zum Beispiel Ausführungen über die Erwerbsfähigkeit enthalten oder einen unveränderlichen Dauerzustand beschreiben, aus dem sich eine Berufsunfähigkeit ableiten könnte.
Der Klage des Versicherungsnehmers wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf stattgegeben.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/14) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert