Krankentagegeld: Leistungsfreiheit bei BU

Die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorliegender Berufsunfähigkeit, erfordert eine ärztliche Prognose, die den Befund der Berufsunfähigkeit für die Zukunft "auf nicht absehbare Zeit" feststellt.

Diese Feststellung kann nicht auf Grund einer nachträglichen Untersuchung oder Begutachtung für die Vergangenheit getroffen werden. Jedoch ist jeder ärztliche Befund ausreichend, der ähnlich zu deutende Prognosen enthält, die etwa Ausführungen über die Erwerbsfähigkeit enthalten oder einen unveränderlichen Dauerzustand beschreiben - woraus sich eine Berufsunfähigkeit ableiten könnte.

Der Klage des Versicherungsnehmers wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf stattgegeben.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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