Kranken-Versicherung: Rabattvereinbarungen bei Medikamenten? (OLG München)

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Zwischen den Apothekerverbänden und gesetzlichen Krankenkassen wurden Rabattvereinbarungen über die Preisbildung für Medikamente geschlossen, welche jedoch nicht für die privaten VR und deren VN gelten.

Somit muss jedes PKV-Unternehmen seinem VN die vollen Medikamentenkosten erstatten, auch wenn aufgrund einer oben genannten Vereinbarung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ein niedrigerer Abgabepreis besteht.

Der Klage der VN auf Kostenerstattung wurde statt gegeben!


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/18) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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