Kranken-Versicherung: Kündigung des Versicherers wegen gefälschter Rezepte

Das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers in der Krankenversicherung ist zugunsten der Versicherungsnehmer zwar sehr eingeschränkt, jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Reicht der Versicherungsnehmer vielfach Rezepte zur Erstattung an seinen Versicherer ein, ist der Versicherer berechtigt, einen solchen Versicherungsnehmer außerordentlich zu kündigen. Auch nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei eine Kündigung des Versicherers hier berechtigt.

Das Oberlandesgericht Celle lehnte das Begehren des Versicherungsnehmers ab und entschied zugunsten des Versicherers.

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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