Beim Kräftemessen zweier Motorradfahrer auf einer mehrspurigen Straße verunglückte der VN, weil ihn ein Pkw-Fahrer schnitt. Der VR lehnte die Leistungen aus den Unfallversicherung des VN ab, da es sich nach Ansicht des VR um ein Wettrennen handelte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg sah das kurzfristig starke Beschleunigen jedoch nicht als eine Rennveranstaltung an, zumal der VN nicht damit rechnen musste, dass ein Pkw die Spur wechselt und er folglich auch nicht den Straßenverkehr vorsätzlich gefährdet hat.
Das OLG verurteilte den VR zur Leistung aus der bestehenden Unfallversicherung.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de