Kfz-Versicherung: Quotelung wegen grober Fahrlässigkeit

Der VN transportierte einen mit Gefahrgut beladenen Lkw auf rutschiger Fahrbahn - Displayanzeigen signalisierten ihm die bereits durchdrehenden Räder. Dennoch zündete sich der Fahrer eine Zigarette an und kam unmittelbar danach von der Fahrbahn ab.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg stellte diese Handlung eine grobe Fahrlässigkeit dar, die die vom Versicherer angewandte Quotelung eines 75-pozentigen Abzugs von der Versicherungsleistung rechtfertigte.

Die Klage des VN wurde vom OLG abgewiesen .

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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