Der VN transportierte einen mit Gefahrgut beladenen Lkw auf rutschiger Fahrbahn - Displayanzeigen signalisierten ihm die bereits durchdrehenden Räder. Dennoch zündete sich der Fahrer eine Zigarette an und kam unmittelbar danach von der Fahrbahn ab.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg stellte diese Handlung eine grobe Fahrlässigkeit dar, die die vom Versicherer angewandte Quotelung eines 75-pozentigen Abzugs von der Versicherungsleistung rechtfertigte.
Die Klage des VN wurde vom OLG abgewiesen .
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/09) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild: © Gerd Altmann/
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg stellte diese Handlung eine grobe Fahrlässigkeit dar, die die vom Versicherer angewandte Quotelung eines 75-pozentigen Abzugs von der Versicherungsleistung rechtfertigte.
Die Klage des VN wurde vom OLG abgewiesen .
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Autor(en): versicherungsmagazin.de