Nach der Kfz-Abmeldung besteht noch für sechs Monate ein beitragsfreier Versicherungsschutz in der so genannten Ruheversicherung mit dem nachfolgenden Versicherungsumfang: Haftpflicht mit den Mindestdeckungssummen und, wenn vorher Teilkasko (TK) mit oder ohne Selbstbeteiligung (SB) oder eine Vollkasko mit oder ohne SB versichert war, auch einer TK - allerdings immer nur mit der üblichen SB. Stellt der Versicherungsnehmer (VN) seinen Wagen wegen einer längeren Reise auf einem nicht umfriedeten Platz ab, d. h. ohne Mauer oder Zaun, der gegenüber Dritten abgegrenzt ist, so begeht der VN bereits vor dem eigentlichen Versicherungsfall eine Obliegenheitsverletzung, die den Versicherer leistungsfrei macht. Die Klage des VNs wurde vom LG abgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserem Versicherungsberater Rudi Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.
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Autor(en): Rudi Lehnert