Hier konnte im Streitfall durch den Versicherungsnehmer (VN) kein Nachweis geführt werden, welche Schäden am Pkw durch einen vermeintlichen Unfall entstanden sind. Der VN kann ohne eine plausible Begründung (Anscheinsbeweis) keine Leistungen von seinem Versicherer fordern.
Ein schwerwiegendes Indiz für einen vom VN manipulierten Schaden liegt vor, wenn der VN schon auffällig häufig Versicherungsansprüche bei einem älteren Kfz, das ursprünglich einen hohen Wert hatte, geltend machte.
Die Berufung des VN hatte beim Oberlandesgericht Düsseldorf keinen Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/27) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Ein schwerwiegendes Indiz für einen vom VN manipulierten Schaden liegt vor, wenn der VN schon auffällig häufig Versicherungsansprüche bei einem älteren Kfz, das ursprünglich einen hohen Wert hatte, geltend machte.
Die Berufung des VN hatte beim Oberlandesgericht Düsseldorf keinen Erfolg.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de