Beantragt der Versicherungsnehmer (VN) einer Teilkaskoversicherung Rettungskostenersatz bei so genannten Wildschadenfällen, muss er den Beweis führen, dass sein Ausweichmanöver, um einer Kollision mit dem Wild zu entkommen, der Schadensauslöser war.
Ein Entschädigungsanspruch nach § 12 Nr. 1 Ziff. I d AKB ist nicht zu erwarten, wenn es zu keinem Zusammenstoß gekommen ist. Die Berufung des VN wegen Ablehnung des Rettungskostenersatzes hat keinerlei Aussichten, wenn
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/48) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Ein Entschädigungsanspruch nach § 12 Nr. 1 Ziff. I d AKB ist nicht zu erwarten, wenn es zu keinem Zusammenstoß gekommen ist. Die Berufung des VN wegen Ablehnung des Rettungskostenersatzes hat keinerlei Aussichten, wenn
- der VN bei der polizeilichen Befragung sein Ausweichmanöver nicht erwähnt oder es nicht schlüssig wiedergibt
- der VN keine nachvollziehbare Unfallschilderung, weder bei der Polizei, noch später vor Gericht gegeben hat
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/48) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert