Kfz und Anhänger bilden im Straßenverkehr die so genannte Zugeinheit, aufgrund der geltenden Pflichtversicherungsvorschriften liegt in diesem Falle somit eine „Doppelversicherung“ im Schadensfall vor.
Wird, wie in diesem Falle geschehen, ein Unfall aufgrund eines Fahrfehlers des Fahrers begangen, haften Kfz sowie Anhänger nach Ansicht des BGH zu gleichen Teilen als Gesamtschuldner, da im Regelfall der Haftungsanspruch gegenüber dem Kfz geltend gemacht wird, kann somit Regress gefordert werden. Eine Haftungsminimierung für Anhänger oder Kfz kommt nur in Betracht, wenn der Unfall zum Beispiel durch einen auftretenden Mangel eines Teiles nachgewiesen werden kann.
Der BGH stärkte hier die Regressansprüche gegenüber den Anhänger-Haftpflichten.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/14) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Wird, wie in diesem Falle geschehen, ein Unfall aufgrund eines Fahrfehlers des Fahrers begangen, haften Kfz sowie Anhänger nach Ansicht des BGH zu gleichen Teilen als Gesamtschuldner, da im Regelfall der Haftungsanspruch gegenüber dem Kfz geltend gemacht wird, kann somit Regress gefordert werden. Eine Haftungsminimierung für Anhänger oder Kfz kommt nur in Betracht, wenn der Unfall zum Beispiel durch einen auftretenden Mangel eines Teiles nachgewiesen werden kann.
Der BGH stärkte hier die Regressansprüche gegenüber den Anhänger-Haftpflichten.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/14) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): Rudi Lehnert