Kraftfahrzeuge und Anhänger bilden im Straßenverkehr die so genannte Zugeinheit. Aufgrund der geltenden Pflichtversicherungsvorschriften liegt hier eine "Doppelversicherung" im Schadenfalle vor.
Kommt es, wie in diesem Fall, zu einem Unfall aufgrund eines Fahrfehlers des Fahrers , haften sowohl Kfz als Anhänger nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) zu gleichen Teilen als Gesamtschuldner. Da im Regelfall der Haftungsanspruch gegenüber dem Kfz geltend gemacht wird, kann somit Regress gefordert werden.
Eine Haftungsminimierung für Anhänger beziehungsweise Kfz kommt nur in Betracht, wenn der Unfall etwa durch einen auftretenden Mangel eines Teiles nachgewiesen werden kann.
Der BGH stärkte hier die Regressansprüche gegenüber den Anhänger-Haftpflichten.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert