Wünscht der Versicherungsnehmer die Abrechnung eines Schaden auf fiktiver Basis und kürzt der Versicherer (VR) daraufhin die veranschlagten Reparaturkosten mit Verweis auf andere billigere Werkstätten, so muss der VR auch ein entsprechendes Vergleichsangebot vorweisen können.
Ein vom VR vorgelegter Prüfbericht eines Dienstleisters reicht zur Kürzung der fiktiven Schadensabwicklung nicht aus.
Der VN hatte vor dem Amtsgericht Berlin Erfolg, der VR musste nachberechnen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/39) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: [e id=0]kanzlei@berater-lehnert.de
">kanzlei@berater-lehnert.deFür Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Ein vom VR vorgelegter Prüfbericht eines Dienstleisters reicht zur Kürzung der fiktiven Schadensabwicklung nicht aus.
Der VN hatte vor dem Amtsgericht Berlin Erfolg, der VR musste nachberechnen.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert