Kfz-Versicherung: Der Marder als Brandstifter

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In diesem Fall stellte die Versicherungsnehmerin ihren Pkw in der Lagerhalle der Eltern ab. Kurze Zeit später brach dort ein Feuer aus, bei dem Halle sowie das Fahrzeug abbrannten. Der eingeschaltete Sachverständige stellte an den Starterkabeln Bissabdrücke eines Marders fest, welche als Brandursache ermittelt wurden. 

Die Gebäudeversicherung der Eltern verlangte nun Schadensersatz vom Kfz-Versicherer der Versicherungsnehmerin. Dieser lehnte eine Leistung ab, da der Schaden nicht „beim Betrieb“ des Kfz entstand. Das Oberlandesgericht (OLG) München stimmte der Ansicht des Kfz-Versicherers zu, dass kein Autofahrer damit rechnen müsse, dass ein Marder ein Feuer auslösen könnte. Der Schaden sei somit als „unabwendbares Ereignis“ zu werten.

Die Klage des Gebäude-Versicherers wurde vom OLG abgewiesen.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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