Kfz-Police: Räumliche Begrenzung des Versicherungsschutzes kann unwirksam sein

Ein Versicherer versprach in seiner Kasko-Police einen europaweiten Versicherungsschutz. In einer nachgeschobenen Klausel hatte die Gesellschaft allerdings eine Haftung für den Fall des Kfz-Diebstahls in der Türkei ausgeschlossen. "Intransparent", urteilte das Oberlandesgericht Saarbrücken. Die Klausel verstoße gegen Treu und Glauben, so die Richter. Sei auf der "grünen Karte" der Versicherungsschutz für die Türkei nicht gestrichen, habe der Versicherer die Pflicht, den Kunden über die räumliche Beschränkung in Kenntnis zu setzen. Im vorliegenden Fall musste die Gesellschaft zahlen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 3/14) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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