Ist dem Versicherer (VR) die Marke eines entwendeten Navigationssystems bekannt und teilt der Versicherungsnehmer (VN) dem VR mit, dass er ein neues Navigationssystem in einer Fachwerkstatt installieren lässt, so hat der VR die Pflicht, den VN sofort zu informieren, wenn er diese Verfahrensweise ablehnt.
Unterlässt der VR diese Mitteilung, so kann er dem VN einen Abzug Neu für Alt bei der Entschädigungsberechnung nicht vorhalten.
Die Klage der VN hatte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/52) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit Rudi und Susanne Lehnert, zumindest telefonisch, abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Unterlässt der VR diese Mitteilung, so kann er dem VN einen Abzug Neu für Alt bei der Entschädigungsberechnung nicht vorhalten.
Die Klage der VN hatte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/52) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit Rudi und Susanne Lehnert, zumindest telefonisch, abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Autor(en): versicherungsmagazin.de