Kfz-Kasko: Verstoß gegen Durchfahrtshöhe - keine grobe Fahrlässigkeit?

Ein LKW-Fahrer verstieß vorsätzlich gegen ein Durchfahrtshöhen-Verkehrsschild, als er mit seinem Gefährt, das die angegebene maximale Durchfahrtshöhe überschritt, unter einer Brücke hindurch fuhr.

Allerdings hatte der Fahrer diese Strecke vor dem Unfall längere Zeit mehrfach wöchentlich befahren und nicht bemerkt, dass an der Brücke Bauarbeiten stattfanden, die nicht durch ein Baustellenschild kenntlich gemacht worden waren, ebenso keine Baustellenbeleuchtung vorhanden war und sich der Unfall zur Nachtzeit ereignete - dies waren im Hinblick auf die Kaskoeintrittspflicht entlastende Gründe.

In letzter Instanz entschied der Bundesgerichtshof zu Gunsten des Versicherungsnehmers die Kasko-Eintrittspflicht.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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