Im vorliegenden Fall wurden die Kfz-Schlüssel an der Arbeitsstelle in einem unbeaufsichtigten Pausenraum liegen gelassen, dort entwendet sowie das Kfz gestohlen.
Dies stellt nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz eine grob fahrlässige Herbeiführung des Diebstahls dar, welche den Versicherer zur Quotelung der Leistung in erheblichem Maße berechtigt. Die Schlüssel hätten in den vorhandenen Spint gesperrt werden können, dann wäre voller Versicherungsschutz gegeben gewesen.
Die Quotelung in derartigen Fällen ist mit 50 % gerechtfertig und benachteiligt den Versicherungsnehmer (VN) nicht unangemessen.
Die Klage des VN auf volle Leistung hatte vor dem OLG keinen Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/47) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Dies stellt nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz eine grob fahrlässige Herbeiführung des Diebstahls dar, welche den Versicherer zur Quotelung der Leistung in erheblichem Maße berechtigt. Die Schlüssel hätten in den vorhandenen Spint gesperrt werden können, dann wäre voller Versicherungsschutz gegeben gewesen.
Die Quotelung in derartigen Fällen ist mit 50 % gerechtfertig und benachteiligt den Versicherungsnehmer (VN) nicht unangemessen.
Die Klage des VN auf volle Leistung hatte vor dem OLG keinen Erfolg.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de