In diesem Falle ließ der Versicherungsnehmer (VN) nach einem Unfall weder sein Fahrzeug reparieren noch nahm er einen Leihwagen.
Der VN begehrt nun den vom Versicherer (VR) im Gutachten ermittelten Umsatzsteuerbetrag. Der VR verweigerte diesen unter Berufung auf § 13 Abs. 6 AKB - Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte fest, dass die Umsatzsteuerklausel in den "Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" eindeutig und klar geschrieben ist und der VN sich keinesfalls auf Ersatz der Umsatzsteuer berufen kann, da die formalen und rechtlichen Anforderungen nach §§ 305 c, 307 BGB erfüllt sind.
Der BGH entschied hier zu Gunsten des VR gegen den VN .
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/29) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de
Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unseren Versicherungsberatern, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Der VN begehrt nun den vom Versicherer (VR) im Gutachten ermittelten Umsatzsteuerbetrag. Der VR verweigerte diesen unter Berufung auf § 13 Abs. 6 AKB - Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte fest, dass die Umsatzsteuerklausel in den "Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" eindeutig und klar geschrieben ist und der VN sich keinesfalls auf Ersatz der Umsatzsteuer berufen kann, da die formalen und rechtlichen Anforderungen nach §§ 305 c, 307 BGB erfüllt sind.
Der BGH entschied hier zu Gunsten des VR gegen den VN .
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Autor(en): versicherungsmagazin.de