KFZ-Kasko: Leistungsverweigerung aufgrund erneuten Schadens (OLG Düsseldorf)

Der VN klagte gegen seinen VR, weil dieser die Entschädigung eines eingetretenen Schadens verweigerte, da dies bereits der zweite Schaden an der gleichen Stelle des PKW war.
Das OLG bestätigte die Meinung des VR, dass der VN eine Versicherungsleistung für einen zweiten gleichgelagerten Schaden nur dann erhält, wenn der VN nachweisen kann, dass der Erstschaden ordnungsgemäß repariert wurde.

Die Klage des VN wurde abgelehnt!

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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