Kfz-Kasko: Kein Mehrwertsteuerersatz bei Leasingfahrzeugen? (OLG Hamm)

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Im Schadensfall der Kaskoversicherung kommt es bei der Frage des Mehrwertsteuerersatzes immer auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse des Kfz an. Ist also das Kfz Eigentum einer Leasingfirma und hat diese eine Vorsteuerabzugsberechtigung, so bleibt der Mehrwertsteueranteil bei der Schadenberechnung des VR ohne Berücksichtigung.

Da auch nach Ansicht des OLG bei Leasingfahrzeugen ein Vertrag zu Gunsten Dritter – Leasingfirma als Eigentümer – vorliegt, sind die steuerrechtlichen VN-Verhältnisse nicht relevant. Die Mehrwersteuer wird dem VN nicht entschädigt.


Die Berufung des VN wurde mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen!

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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