Kfz-Kasko: Anfahren einer Brückenunterführung grob fahrlässig?

Beträgt die zulässige Durchfahrtshöhe einer Brücke 2,70 Meter und ist diese zusätzlich mit Warnschildern und einem rotweiß schraffierten Balken versehen, so handelt der Fahrer eines Lkw, mit einer Höhe von 3,45 m, grob fahrlässig, wenn…

-er nachweislich ortskundig ist,
-er den Lkw schon öfter gefahren hat,
-seine Aufmerksamkeit durch den Verkehr nicht gestört wurde.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied gegen den Versicherungsnehmer - der Versicherer bleibt leistunsgfrei.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/38) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unseren Versicherungsberatern, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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