Kfz-Haftpflicht: Schadensersatz des VR hält sich in Grenzen

Nach einem vom Versicherungsnehmer (VN) verursachten Kfz-Unfall setzte der Geschädigte dem Versicherer (VR) eine achttägige Frist zur Auszahlung der Reparatur- und Mietwagenkosten. Nachdem der VR nicht innerhalb dieser Frist zahlte, verklagte der Geschädigte sofort den VR.

Der VR zahlte jedoch kurz nach dieser Frist und lehnte die entstandenen Verfahrenskosten ab, da eine Frist von acht Tagen nicht angemessen sei. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigte die Ansichten des VR, dass eine Zahlung des Schadens auch innerhalb eines Monats noch als rechtzeitig gilt.

Die Klage des Geschädigten wurde abgewiesen und er musste die Verfahrenskosten selbst tragen.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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