Kfz-Haftpflicht: Automatisches Garagentor verursacht Unfall

Ein Pkw-Fahrer öffnete mit einer Funkfernbedienung aus seinem Fahrzeug heraus das Garagentor, wobei ein Dritter durch das Tor verletzt wurde. Diese Handlungsweise ist eine fahrertypische Handlung im Rahmen des Gebrauchs eines Kfz. Somit besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen einer PH-Versicherung. Vielmehr gilt sie als 100-prozentiges KH-Risiko.

Mit seinem Urteil schaffte das Landgreicht Saarbrücken Klarheit und verweigerte dem Versicherungsnehmer die PH-Eintrittspflicht.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/52) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit Rudi und Susanne Lehnert, zumindest telefonisch, abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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