Kfz-Haftpflicht: Alkoholsünder nicht voll haftbar

Ein alkoholisierter Autofahrer kollidierte mit einem entgegenkommenden Wagen. Dessen Fahrer verstieß jedoch gegen das allgemeine Rechtsfahrgebot und fuhr in der Fahrbahnmitte.

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass ein Autofahrer auch wenn er alkoholisiert einen Unfall verursacht, nicht die gesamte Schuld trifft, wenn der Unfallgegner durch eigenes verkehrswidriges Verhalten zum Unfall beitrug. Die Haftungsquote betrug 80 Prozent (Betrunkener) zu 20 Prozent.


Die Klage des Unfallgegners wurde abgelehnt.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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