Keine typische Betriebsgefahr bei brennendem Auto

Ein Auto wurde von Unbekannten in Brand gesteckt und rollte dann auf einen Lkw, der ebenfalls in Flammen aufging. Der Kasko-Versicherer des Lasters forderte Schadenersatz und begründete dies mit der Betriebsgefahr des Pkw. Für den Bundesgerichtshof stellten die vorliegenden Umstände jedoch keine "typische Betriebsgefahr" dar. Er lehnte daher einen Regress ab.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/17) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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