Kein Rechtschutz solange der Fahrer noch ermittelt wird

Häufig muss die Polizei nach einem Pkw-Unfall oder bei einer Ordnungswidrigkeit zunächst den Fahrer des beteiligten Autos ermitteln. Solange sich ein solches Ermittlungsverfahren nicht gegen den Versicherungsnehmer richtet, ist der Rechtschutzversicherer nach Ansicht des Amtsgerichts Hannover auch noch nicht in der Leistungspflicht. Denn der Versicherungsfall ist noch gar nicht eingetreten, meinen die Richter.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserenVersicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon:0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1.Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

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Autor(en): Versicherungsmagazin

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