Kausalität von Unfall und Verletzung muss bewiesen werden

Ein Inline-Skater stürzte und schlug sich den Hinterkopf auf dem Boden auf und gab an, ein HWS-Schleudertrauma zu haben. Allerdings wollte der Unfallversicherer nicht zahlen. Mit Recht, wie das Landgericht Bochum entschied. Denn bei einem solchen Sturz fehle die für diese Art von Schleudertrauma typische "Peitschbewegung". Daher könne das festgestellte Schmerzsyndrom in keinen kausalen Zusammenhang mit dem Unfall gebracht werden. Die Gesellschaft musste nicht zahlen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 3/16) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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