Kaskoversicherung: Beratungspflicht des Versicherers über den Versicherungsschutz

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Verspricht der Versicherer in seinem Versicherungsvertrag einen europaweiten Versicherungsschutz, schließt diesen jedoch in einer nachgeschobenen Klausel für den Fall des "Totaldiebstahls" in der Türkei aus, ist diese Klausel intransparent, da sie gänzlich gegen Treu und Glauben verstößt.

Ist auf der "Grünen Karte, der Versicherungsschutz für die Türkei nicht gestrichen, ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer über die räumliche Beschränkung zu informieren.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken gab dem Versicherungsnehmer Recht, der Versicherer musste leisten.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/12) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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