Kasko: Vorsätzliche Auskunftsobliegenheitsverletzung des VN?

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In diesem Fall behauptete der VN vor Gericht, dass der Vandalismusschaden an seinem Kfz bereits repariert wurde. Zum Nachweis legte er eine Rechnung hierüber vor. Durch einen Gutachter wurde jedoch im Nachhinein bestätigt, dass die Reparatur erst Wochen nach dem vom VN angegebenen Zeitpunkt erfolgte.

In solchen Fällen liegt auch nach Ansicht des OLG eine vorsätzliche Falschangabe des VN vor.

Die Klage des VN wurde vom OLG Stuttgart abgewiesen, der VR blieb leistungsfrei!

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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