In diesem Fall behauptete der VN vor Gericht, dass der Vandalismusschaden an seinem Kfz bereits repariert wurde. Zum Nachweis legte er eine Rechnung hierüber vor. Durch einen Gutachter wurde jedoch im Nachhinein bestätigt, dass die Reparatur erst Wochen nach dem vom VN angegebenen Zeitpunkt erfolgte.
In solchen Fällen liegt auch nach Ansicht des OLG eine vorsätzliche Falschangabe des VN vor.
Die Klage des VN wurde vom OLG Stuttgart abgewiesen, der VR blieb leistungsfrei!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/17) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
In solchen Fällen liegt auch nach Ansicht des OLG eine vorsätzliche Falschangabe des VN vor.
Die Klage des VN wurde vom OLG Stuttgart abgewiesen, der VR blieb leistungsfrei!
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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert