Ist dem Versicherungsnehmer (VN) nachweislich eine Beschädigung infolge einer Schutzgelderpressung angedroht worden, so stellt dies eine eindeutige Gefahrerhöhung im Rahmen des geltenden Versicherungsrechts dar, die der VN dem Versicherer (VR) unverzüglich anzuzeigen hat.
Unterlässt der VN diese Anzeige und es entsteht ein Schaden, kann es zu erheblichen Versicherungsschutzproblemen kommen.
Der Bundesgerichtshof stellt hier die Obliegenheiten des VN fest.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/10) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild: © Gerd Altmann/
Unterlässt der VN diese Anzeige und es entsteht ein Schaden, kann es zu erheblichen Versicherungsschutzproblemen kommen.
Der Bundesgerichtshof stellt hier die Obliegenheiten des VN fest.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/10) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild: © Gerd Altmann/
Autor(en): versicherungsmagazin.de