Die Ehefrau des Versicherungsnehmers wurde mit einem Messer bedroht und zur Herausgabe des Tresorschlüssels gezwungen. Die Täter raubten 100.000 Euro. Der Versicherer entschädigte nur 1.000 Euro, da der Tresor nicht die nötigen Sicherungen hatte.
Der Versicherungsnehmer verklagte den Versicherer auf Entschädigung der vollen 100.000 Euro, da er der Meinung war, dass auch bei höheren Sicherheitsmaßnahmen der Raub nicht hätte vermieden werden können. Zudem greife eine Entschädigungsgrenze von 20 Prozent für Wertsachen und Bargeld bei Einbruchdiebstahl hier nicht.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm gab dem Versicherungsnehmer Recht: Auch ein ein Tresor mit höheren Anforderungen hätte den Versicherungsfall nicht verhindert. Jedoch sei die Entschädigungsdeckelung bei 20 Prozent keine überraschende Klausel und deshalb wirksam.
Die Klage des Versicherungsnehmers vor dem OLG war nur teilweise erfolgreich.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/20) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert