Aufgrund einer Überspannung stoppte der FI-Schalter die Stromzufuhr einer Kühlanlage für einen Wintergarten. Dieser heizte sich übermäßig auf und die dort befindlichen Pflanzen des VN wurden vernichtet.
Der VR verweigerte die Leistung, da kein entstandener Sachschaden – Überspannung an der Kühlanlage – vorausging und somit der Folgeschaden, die Vernichtung der Pflanzen, auch nicht versichert ist.
Der BGH bestätigte die Auslegung des VR und lehnte den Anspruch des VN abermals
ab!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/42) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der VR verweigerte die Leistung, da kein entstandener Sachschaden – Überspannung an der Kühlanlage – vorausging und somit der Folgeschaden, die Vernichtung der Pflanzen, auch nicht versichert ist.
Der BGH bestätigte die Auslegung des VR und lehnte den Anspruch des VN abermals
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Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/42) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert