Haftungsrecht: Makler darf sich auf VN-Angaben nicht verlassen (OLG-Nürnberg)

Wenn ein Makler die Angaben des VN selbst überprüfen kann, muss er dies auch tun und darf sich nicht nur auf die vom VN gemachten Angaben verlassen.

Zu Grunde lag ein Gebäudevertrag, der bezüglich einer Elementarschadensdeckung Entfernungsangaben zum nächsten Gewässer – Fluss, Bach – als vorvertragliche Obliegenheiten abgefragt hatte.

Das OLG entschied gegen den Makler und führte zu einer Haftungsinanspruchnahme des Maklers.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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