Ein Sachverständigengutachten führte zur Leistungsverweigerung der Versicherungsgesellschaft. Durch das falsche Gutachten – Feststellung der Todesursache durch einen Arzt – wurde dem Begünstigten nicht nur die Versicherungsleistung verweigert, sondern es entstanden auch zusätzliche Kosten, die nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom Gutachter zu tragen sind.
Laut dem Bund der Versicherten schützt dieses Haftungsurteil vor möglichen Gefälligkeitsgutachten.
Das OLG verpflichtete den Sachverständigen zum Schadensersatz.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert