Ein Mieter verursachte umfangreiche Schäden im Mehrfamilienhaus des PHV-versicherten Versicherungsnehmers.
Für diesen Fall muss keine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung bestehen, da die PHV den Schädiger so stellt, als ob der Schadensverursacher einen eigenen PHV Versicherungsschutz gehabt hätte.
Ebenso besteht sogar für vorsätzlich herbeigeführte Schäden Deckungsschutz, wenn in der Ausfalldeckung Vorsatz eingeschlossen ist.
So lautete die Entscheidung des Oberlandesgerichts Mönchengladbach.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert