Der VN hatte einen Haftpflichtvertrag für einen Baunebengewerbebetrieb als Schreiner. Bei einer Küchenmontage schloss er den Wasseranschluss fehlerhaft an. Die Folge: Ein Schaden entstand.
Der VR lehnet die Leistungspflicht ab, da er der Ansicht war, dass diese Tätigkeit keiner üblichen Tätigkeit eines Schreiners entspräche.
Das OLG war jedoch der Meinung, dass ein Schaden, der in Verbindung mit dem Schreinerauftrag der Küchenmontage entsteht, ein versichertes Risiko darstellt.
Der VR wurde zur Versicherungsschutzübernahme und Leistung verurteilt!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/50) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der VR lehnet die Leistungspflicht ab, da er der Ansicht war, dass diese Tätigkeit keiner üblichen Tätigkeit eines Schreiners entspräche.
Das OLG war jedoch der Meinung, dass ein Schaden, der in Verbindung mit dem Schreinerauftrag der Küchenmontage entsteht, ein versichertes Risiko darstellt.
Der VR wurde zur Versicherungsschutzübernahme und Leistung verurteilt!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/50) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert